Continuing Professional Development

Wir bieten vielfältige Fortbildungen im Rahmen des CPD Programmes an, CPD steht dabei für Continuing Professional Development. Unsere Fortbildungen stehen allen Interessenten offen.

Für Registrierte Lehrerinnen und Lehrer ist die regelmäßige Teilnahme an  anerkannten Fortbildungen (durch die RAD und andere Träger) verpflichtend. Ein Minimum an 20 CPD Stunden muss pro Mitgliedsjahr (1. September – 31. August) erreicht werden, um den Status der Registrierten Lehrerin bzw. des Registrierten Lehrers der RAD aufrechtzuerhalten.

Informationen zu den Kursangeboten der RAD Berlin für Lehrerinnen und Lehrer finden Sie in den Ankündigungen. Weitere Kursangebote finden Sie auf den Internetseiten der internationalen RAD-Dependenzen auf allen Kontinenten.

Wir bieten sowohl Fortbildungen in Präsenz als auch Online an. Darüber hinaus stehen ganzjährig Kurse in englischer Sprache der RAD und des externen  Fortbildungsanbieters MTG zur Verfügung. Die Fortbildungspflicht kann, muss jedoch nicht durch den Besuch von RAD-Kursen erfüllt werden. Auch der Besuch anerkannter externer Kurse ist möglich.

RAD-Mitglieder zahlen in Fortbildungen des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik DBfT e.V. den Mitgliedspreis. Mitglieder des DBfT e.V. können an Fortbildungen der RAD Deutschland, Österreich & Schweiz ebenfalls zum vergünstigten Mitgliedspreis teilnehmen. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung die Mitgliedschaft in der jeweiligen Partnerorganisation an.

Das CPD Programm

Die RAD bietet Studiengänge zur Qualifikation im Bereich Tanzpädagogik an. Darüber hinaus fühlen wir uns verpflichtet, durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung den hohen Standard der registrierten Lehrerinnen und Lehrer der RAD aufrechtzuerhalten. Unser CPD Programm stellt sicher, dass unsere Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen an der Vorderfront für Tanzpädagogik und Tanztraining stehen und dass Sie über aktuelles Wissen und moderne Methoden und Fähigkeiten verfügen. Außerdem ermöglicht das CPD Programm es den Lehrerinnen und Lehrern, eine aktive Rolle in Ihrer Karrierelaufbahn einzunehmen und eigenen Interessen nachzugehen.

Die wichtigsten Details der Fortbildungspflicht in Kürze:

* Registrierte Lehrerinnen und Lehrer der RAD müssen jährlich (jeweils im Zeitraum 1. September bis 31. August) an einer bestimmten Anzahl Fortbildungs-Aktivitäten teilnehmen, um ihren Status als Registrierte Lehrerin / Registrierter Lehrer behalten zu können.

* Die Fortbildungsaktivitäten müssen für die eigene Karriere als Lehrerin oder Lehrer für Tanz relevant sein und können bei der RAD oder bei anderen Anbietern von Fortbildungen absolviert werden.

* Zur Erfüllung der Fortbildungspflicht müssen im relevanten Zeitraum Fortbildungen im Zeitumfang von 20 Stunden absolviert werden. Mindestens 10 davon müssen in Form einer formellen Fortbildung (d.h. einem Fortbildungskurs mit festgesetzten Lerninhalten und – zielen, welcher mit einem Zertifikat abgeschlossen wird) nachgewiesen werden. Weitere 10 Stunden können in Form „unabhängiger“ Fortbildungsaktivitäten erbracht werden, wobei jede einzelne „unabhängige“ Aktivität nur mit maximal 2 Stunden angerechnet werden können.

Bei Fragen zur Fortbildungspflicht wenden Sie sich bitte an Frau Eva-Maria Mihan E-Mail.