8 August 2024 11:12
Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren.
Die Royal Academy of Dance gGmbH unterstützt das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände BAGSV e.V.
Das Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG vor.
Wir fordern: Berufliche Weiterbildungen und Bildungsangebote im künstlerisch-musischen und kulturellen Bereich müssen weiterhin erschwinglich bleiben!